Rechtliche Situation in Deutschland

Die Straßenverkehrsordnung (§ 23 StVO) verpflichtet Fahrzeugführer, Tiere so zu sichern, dass sie die Fahrt nicht beeinträchtigen. Ein ungesicherter Hund gilt als „Ladung" — ein freilaufender Hund ist ein Ordnungswidrigkeitstatbestand. Bußgeld: 35 € bei freiem Hund, 75 € bei Ablenkung durch den Hund. Bei Unfall mit Personenschaden können auch Schadenersatzansprüche entstehen.

Empfohlene Sicherungssysteme

Nicht geeignet: Hund auf dem Beifahrersitz, auf dem Schoß oder ungesichert im Kofferraum.

Hund ans Auto gewöhnen

  1. Auto als positiven Ort einführen: Nähe, Hineinschauen, Leckerli — ohne zu fahren.
  2. Motor starten, kurz sitzen bleiben. Belohnen.
  3. Erste Fahrten sehr kurz (2–3 Minuten) zu schönen Zielen.
  4. Dauer langsam steigern.
  5. Angst nie belohnen — erst beim Ruhigwerden Zuwendung.

Reisekrankheit beim Hund

Besonders Welpen leiden häufig unter Reisekrankheit (Kinetose) — das Innenohr ist noch nicht vollständig entwickelt. Zeichen: Speichelfluss, Hecheln, Unruhe, Erbrechen.

Hund nie allein im Auto lassen

Im Sommer kann die Innentemperatur eines im Schatten geparkten Autos innerhalb von Minuten auf 40°C+ steigen. Hitzschlag beim Hund ist medizinisch ein Notfall. In Deutschland kann das Zurücklassen eines Hundes bei Hitze als Tierquälerei gewertet werden (§ 17 TierSchG). Bei Frost droht Unterkühlung.